Fördermaßnahmen zur Digitalisierung in Krankenhäusern
Bund und Länder fördern mit dem Krankenhauszukunftsgesetz ab dem 1. Januar 2021 die Digitalisierung in Klinken mit insgesamt 4,3 Milliarden Euro. Notwendige Investitionen die zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der IT-Sicherheit dienen werden aus diesen Fördermitteln finanziert.
Neben der stationäre Notfallversorgung liegt ein besonderer Fokus auf der Digitalisierung der Krankenhäuser, damit ein höherer Grad der Vernetzung des Gesundheitsweisns erreicht wird.
Grundsätzlich können alle zugelassenen Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes gelistet sind, die Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
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